Mitgliedschaft
Jeder, der in eine Wohnung des genossenschaftlichen Wohnprojekts Miteinander Wohnen einziehen möchte, muss vor Abschluss des Nutzungsvertrages Mitglied der Genossenschaft werden. Um die Finanzierung des Projekts zu gewährleisten, ist die Genossenschaft dabei auf die Zahlung von Genossenschaftsanteilen angewiesen, deren Höhe festliegt:
Für eine ca. 50qm-Wohnung: jeweils 19.000 Euro (Finanzierung möglich)
Für eine ca. 60qm-Wohnung: jeweils 25.000 Euro
Diese Anteile sind nach den Bestimmungen der Satzung rückzahlbar und können vererbt werden.
Zusätzlich erhebt die Genossenschaft ein 'Eintrittsgeld' in Höhe von 150 Euro. Dieses Geld ist nicht rückzahlbar.