Mitgliedschaft - Nahe - wohnen.de

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Miteinander Wohnen in Nahe
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Mitgliedschaft


Jeder, der in eine Wohnung des genossenschaftlichen Wohnprojekts Miteinander Wohnen einziehen möchte, muss vor Abschluss des Nutzungsvertrages Mitglied der Genossenschaft werden. Um die Finanzierung des Projekts zu gewährleisten, ist die Genossenschaft dabei auf die Zahlung von Genossenschaftsanteilen angewiesen, deren Höhe festliegt:

Für eine ca. 50qm-Wohnung: jeweils 19.000 Euro (Finanzierung möglich)
Für zwei nebeneinanderliegende ca. 50qm-Wohnungen (für Lebenspartnerschaften): jeweils 20.000 Euro
Für eine ca. 60qm-Wohnung: jeweils 25.000 Euro

Diese Anteile sind nach den Bestimmungen der Satzung rückzahlbar und können vererbt werden.

Zusätzlich erhebt die Genossenschaft ein 'Eintrittsgeld' in Höhe von 150 Euro. Dieses Geld ist nicht rückzahlbar.

Jeder, der sich erst später für eine Wohnung interessiert, kann schon jetzt Mitglied der Genossenschaft werden. Er erwirbt damit nach den Regelungen der Satzung einen Anspruch auf eine später frei werdende Wohnung. Der Mindestgenossenschaftsanteil beträgt 1.000 Euro. Hinzu kommt das erwähnte Eintrittsgeld in Höhe von 150 Euro.

Der eingezahlte Anteil wird beim späteren Einzug auf die dann zusätzlich zu zahlenden Anteile (s.o.) angerechnet.

Und natürlich kann jeder, der sich für die 'Bau- und Wohnungsgenossenschaft Miteinander Wohnen in Nahe eG' interessiert und die Arbeit unterstützen möchte, Mitglied der Genossenschaft werden. Die Mindesteintrittsbedingungen sind gleich. Auch die Rechte, z.B. Stimmrecht, sind gleich.
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